In einigen Fällen, zum Beispiel für das Dolmetschen bei Gericht oder einer Behörde, ist eine sogenannte Ermächtigung, Beeidigung oder öffentliche Bestellung zum/zur Übersetzer:in und Dolmetscher:in erforderlich. Auch bei anderen Institutionen oder in der Privatwirtschaft wird diese Qualifikation häufig als Kompetenznachweis anerkannt.
Wer sich beeidigen oder ermächtigen lassen möchte, muss fachliche und sprachliche Kompetenzen nachweisen und einen Eid bei einem (Ober-)Landesgericht oder einer Innenbehörde ablegen. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Verfahren für die Beeidigung bzw. Ermächtigung unterscheiden sich je nach Bundesland. Entsprechende Auskünfte finden Sie, indem Sie auf das Bundesland Ihrer Wahl klicken:
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zu den zuständigen Behörden finden Sie ebenfalls in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.