AUSBILDUNG

Einige Möglichkeiten für den professionellen Ausbildungsweg zum/zur Dolmetscher:in tragen wir auf dieser Seite zusammen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Internationale Möglichkeiten werden noch ergänzt. 

Weitere ergänzende Hinweise nehmen wir gerne mit auf.

STUDIUM

Eine Möglichkeit zur Professionalisierung ist das Absolvieren eines Universitäts- bzw. Hochschulstudiums. Hier finden Sie eine Auswahl an Studiengängen in Deutschland: 

Universitäten

 

Hochschulen

Staatliche Prüfungen

Viele Sprachen können an deutschen Universitäten nicht im Rahmen eines Übersetzungs- bzw. Dolmetschstudiums studiert werden. Um dennoch eine anerkannte Qualifikation zu erlangen, ist es möglich, eine staatliche Prüfung abzulegen. Für Sprachen, bei denen es diese Möglichkeit nicht gibt, bietet die Hessische Lehrkräfteakademie das sogenannte Überprüfungsverfahren in seltenen Sprachen und Dialekten. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung kann man eine Fachakademie besuchen oder sich die erforderlichen Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie die entsprechende Berufspraxis auf andere Weise aneignen.

Diese Akademien bereiten auf die staatliche Prüfung vor:

Ermächtigung, Beeidigung, Bestellung

In einigen Fällen, zum Beispiel für das Dolmetschen bei Gericht oder einer Behörde, ist eine sogenannte Ermächtigung, Beeidigung oder öffentliche Bestellung zum/zur Übersetzer:in und Dolmetscher:in erforderlich. Auch bei anderen Institutionen oder in der Privatwirtschaft wird diese Qualifikation häufig als Kompetenznachweis anerkannt.

Wer sich beeidigen oder ermächtigen lassen möchte, muss fachliche und sprachliche Kompetenzen nachweisen und einen Eid bei einem (Ober-)Landesgericht oder einer Innenbehörde ablegen. Die Zulassungsvoraussetzungen und das Verfahren für die Beeidigung bzw. Ermächtigung unterscheiden sich je nach Bundesland. Entsprechende Auskünfte finden Sie, indem Sie auf das Bundesland Ihrer Wahl klicken:

Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen sowie zu den zuständigen Behörden finden Sie ebenfalls in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.

IHK

Außerdem gibt es die Möglichkeit, eine Prüfung als Dolmetscher bei der Industrie- und Handelskammer abzulegen.

SprInt – das Netzwerk für Sprach- und Integrationsmittlung

Diese Grundausbildung vermittelt Mindestanforderungen zum Fachdolmetschen, um als Sprach- und Integrationsmittler:innen in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit eingesetzt werden zu können.

Aus unserer Arbeit sind wir mit Theorie und Praxis des Dolmetschens vertraut. Unser Wissen teilen wir gerne!

Diese Webseite benutzt nur essenzielle Cookies. Mehr Details dazu in der Datenschutzerklärung.